Hannover (dpa). Niedersachsens Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) muß sich wegen seiner umstrittenen Äußerung, Lehrer seien „faule Säcke“, nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Verden/Aller teilte gestern mit, sie habe „mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat“ keine Ermittlungen aufgenommen. Nach Veröffentlichung eines Interviews einer Zevener Schülerzeitung mit Schröder waren :> ,;nach Angaben, h/der Staatsanwaltschaft zwölf Strafanzeigen gegen den SPD-Spitzenpolitiker eingegangen. Der Regierungschef hatte sich wenige Tage nach Bekanntwerden des Zitates bei den Lehrern entschuldigt.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft stellen Schröders Äußerungen keine Beleidigung nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuches dar. Der Ministerpräsident habe keine abgrenzbare Gruppe von Lehrern genannt, sondern vielmehr pauschal alle Lehrer erwähnt. Deshalb könne gegen ihn strafrechtlich nicht vorgegangen werden. Auch der Straftatbestand der Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch sei nicht erfüllt
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/560135.lehrer-faule-saeckel.html