nd-aktuell.de / 21.11.1995 / Politik / Seite 6

Verfahren für Hissen der DDR-Fahne

Kopenhagen (dpa/ND). Ein Deutscher muß sich auf der dänischen Ostseeinsel Bornholm vor Gericht verantworten, weil er die Fahne der ehemaligen DDR gehißt hat. Laut Staatsanwaltschaft vom Montag läuft ein Verfahren gegen den 36jährigen, weil er am 1. Mai 1995 vor seinem Haus die Fahne mit Hammer und Zirkel aufgezogen hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 1500 Kronen (375 Mark). Das Urteil wird am Donnerstag verkündet. In Dänemark ist das öffentliche Hissen fremder Staatsfahnen seit 1915 gesetzlich verboten.