Die sofortige Freilassung von Hanna Krabbe forderte eine Solidaritätsplenum aus Lübeck anläßlich einer Veranstaltung mit dem Thema „Wohin treibt die BRD - Zur aktuellen Stimmung im Lande“. Im Juli diesen Jahres beantragte Hanna Krabbe ihre Entlassung. Vor drei Wochen mußte sie sich im Lübecker Knast einer gerichtlichen Anhörung unterziehen. Bewertung und Urteil des Gerichts lassen auf sich warten.
Nach dem Strafgesetzbuch kann der Rest einer lebenslangen Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden - wenn die Schwere der Schuld der Verurteilten nicht dagegen spricht. Eine Einschränkung, die Auslegung und Interpretation einer Tat zuläßt und sowohl eine Bewertung des Verhaltens in der vergangenen Haftzeit sowie Prognosen für die Zukunft ermöglicht. Bei Anträgen von RAF-Gefangenen wird diese Klausel zu einer tragenden Säule. Dazu kommt, daß die Gerichte immer auch einen Einklang mit Justizministerium und Bundesanwaltschaft herstellen.
Rein juristisch hat Hanna Krabbe nach 20 Jahren die be-
rechtigte Hoffnung, daß ihr zweiter Anlauf für eine Haftentlassung positiv beschieden wird. Doch daß es allein mit einem Antrag nicht getan ist, zeigt die Entlassungsgeschichte der mit ihr in Stockholm verhafteten RAF-Aktivisten.
Seit Ende 1992 prüften die Gerichte die mögliche Haftentlassung der im niedersächsischen Celle einsitzenden Karl-Heinz Dellwo und Lutz Taufer. Ihrer damals auch im Namen von Hanna Krabbe abgegebenen Erklärung: „Keine/r von uns wird nach der Freilassung zum bewaffneten Kampf zurückkehren“, schenkte das Gericht erst im Mai 1995 entscheidendes Augenmerk: Freilassung mit fünfjähriger Bewährungszeit aufgrund einer „veränderten Haltung zur Gewaltfrage“ und einem „inzwischen genügend gefestigten Wandel“