Schwerin (dpa/ND). Der frühere DDR-CDU-Vorsitzende Gerald Götting muß ein von ihm beanspruchtes Haus an der Ostseeküste endgültig aufgeben. Das Schweriner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch die Klage des 72jährigen gegen die Rückübertragung des Hauses in Ahrenshoop an die Alteigentümerin ab. Das Gericht sprach angesichts des 1974er Kaufpreises von rund 20 000 DDR-Mark von „unredlich angeeignet“ und ließ eine Revision nicht zu.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/592929.ex-cdu-chef-der-ddr-verlor-haus.html