Bonn (ddpADN). Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sollen künftig auch dann bestraft werden können, wenn Opfer und Täter verheiratet sind. Einem entsprechenden Gesetzesentwurf von Union und FDP stimmte der Rechtsausschuß des Bundestages am Mittwoch zu. Demzufolge kann die Vergewaltigung in der Ehe künftig je nach Schwere des Falles mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Bei einem sexuellen Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen drohen bis zu zehn Jahren Strafe.
Allerdings ist vorgesehen, daß die Tat nicht verfolgt werden kann, wenn das Opfer dagegen Widerspruch einlegt. Die Strafverfolgungsbehörde kann jedoch ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Täters gelten machen.
SPD und Grüne kritisierten die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossene Widerspruchsklausel. Bei keinem anderen Offizialdelikt im Strafrecht gebe es eine derartige Klausel, die zur Einstellung des Verfahrens führe. Es liege auf der Hand, daß der Täter die Ehefrau unter Druck setzen werde, von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. (Interview Seite 2)
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/606803.vergewaltigung-in-der-ehe-bald-strafbar.html