Zu den »Auswirkungen des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes (AFRG) auf Lohnersatzleistungen, Arbeitsförderung und Arbeitsämter« diskutierten Mitte September auf Einladung der PDS-Bundestagsabgeordneten Heidi Knake-Werner mehr als 40 Experten.
Im Gepäck hatten die Experten jede Menge schlechter Nachrichten: Es gebe nicht nur weniger Geld und Stellen, auch der Umgangston auf Sozial- und Arbeitsämtern werde schärfer Hatte man sich an Unfreundlichkeit schon gewöhnt, müssen Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger nun mit Diskriminierungen neuer Qualität fertig werden. Gitta Barufke von der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen e.V Bremen, betonte, daß Frauen ohne Arbeitslosenhilfe und mit Sozialhilfe keine ABM mehr erhalten. Erwerbslose seien mit Teilzeit-ABM und 80prozentiger Bezahlung - im Vergleich
zu nicht geförderten Tätigkeiten - nicht mehr motiviert. Grund: Sie benötigen zum ABM-Einkommen in wachsendem Umfang ergänzende Sozialhilfe.
Zumutbar für Erwerbslose ist neuerdings, daß sie nach sieben Monaten Erwerbslosigkeit jede Arbeit annehmen müssen. Von Ämtern wird das in einigen Fällen bereits als Schikane gegen Langzeiterwerbslose benutzt. Brieflich werden etwa Ingenieure zum Straßenfegen vermittelt. Wer ablehnt, zieht sich den Zorn seiner Mitbürger zu und wird als elitär betrachtet. Dabei sehen es die Arbeitgeber nicht einmal so gern, wenn ihnen Arbeitskräfte zugewiesen werden, die eine höhere Qualifikation mitbringen, als für den Job nötig ist.
Neuerdings werden Einkommen und Vermögen von Beziehern der Arbeitslosenhilfe penibel kontrolliert. Für diese wird es immer schwieriger, zu planen und Geld zurückzulegen. Das führt zu Wut und Frust auf andere Bürger, denen diese Rechte zugestanden werden. Arbeitslosenhilfeempfängern wird permanent Mißbrauch von Steuergeldern vor-
geworfen. Sämtliche Einnahmen müssen minutiös offenbart werden.
Jörg Kräker, Vorsitzender des Verbandes der ABS (Gesellschaften für Arbeitsbeschaffung, Beschäftigung und Strukturentwicklung) in Brandenburg und selbst Geschäftsführer der ABS Lukkenwalde, befürchtet, daß die Gesellschaften durch das AFRG ausradiert werden. Die ABS sind in beschäftigungsschwachen Regionen die einzigen großen Arbeitgeber Sie waren als Ansatz gedacht, Strukturpolitik zu flankieren. Nun sind aus dem Verband der ABS mit bisher 70 Gesellschaften bereits vier herausgebrochen. Von einst 25 000 geförderten Stellen fehlen seit September 6 000.
Die bestehenden ABS werden von den Rechnungshöfen von Ländern, Bund und EU heimgesucht - mit der Unterstellung des Mißbrauchs. Die Beschäftigten fühlen sich nachträglich kriminalisiert. Gegen die Diskriminierung von gemeinwesenorientierten ABM wehrt sich Kräker mit der Feststellung, daß sich ABM bis zu 80 Prozent selbst finanzieren. Der Gesetzgeber zerstört mit dem AFRG die größten gemeinnützigen Unternehmen
mit sozial-ökonomischen Anliegen in den neuen Bundesländern. Einzige Überlebenschance für ABS sei die Ausgründung kleiner Dienstleistungsprojekte.
Renate Hill vom Landesfrauenrat schilderte die Situation von Frauen-, Jugendund Sozial-Projekten in Mecklenburg-Vorpommern: »Es gibt keinen flächendeckenden Einbruch freier Träger; dennoch mußten viele Projekte in ländlichen Gebieten aufgegeben werden.« Für wegfallende Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenbetreuung, Frauen-, Familienzentren und Freizeitstätten sei kein Ersatz da. Grund: Die Kassen der Kommunen sind leer Kleine Träger müßten jetzt die Sachkosten selbst aufbringen, was sie ob ihrer Gemeinnützigkeit nicht können. Frauen in Teilzeit-ABM bekämen in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend ergänzende Sozialhilfe. Frauen mit Sozialhilfe, ohne eigenes Einkommen, nach dem Erziehungsurlaub und joblose Hochschulabsolventinnen erhielten gar keine ABM mehr Statt dessen werden, schilderte die Expertin, sozialhilfebeziehende Hochschulabsolventinnen mit Kind zum Papieraufsammeln geschickt. Das abgesenkte Unterhaltsgeld sei für Frauen kein Anreiz für die Aufnahme einer Weiterbildung. Problematisch sei auch die Orientierung der Arbeitsförderung auf Wirtschaftsunternehmen, weil ABM nur noch daran gemessen wird, wieviel Leute in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden, wieviel Ausgründungen es gibt und wieviel materielle Werte geschaffen werden. Der Bund müsse, so Hill, ein
Sonderprogramm zur Förderung von Sozialarbeit auflegen.
Otto Lübeck vom Arbeitsamt Süd-West Berlin betonte, daß die Tätigkeit der Arbeitsvermittler durch die quartalsweise Mittelzuweisung an die Ämter erschwert werde. Auch andere Arbeitsämter sehen sich deshalb nicht in der Lage, ABM zu planen. Zudem werden aktive Leistungen der Arbeitsförderung zugunsten von passiven Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld) aufgrund steigender Arbeitslosigkeit umgeschichtet. Zusätzlich werde Arbeitsberatung und -Vermittlung durch hohen bürokratischen Aufwand erschwert.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e.V (Gefas), Siegfried Unger, schätzte ein, daß die Arbeitsrechts- und Sozialberatungen in 92 ABM-Projekten mit 107 Beschäftigten in 37 Städten nicht mehr lange existieren werden. In Berlin und Brandenburg gebe es sie bereits nicht mehr. In einer internen Beratung beim Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg erklärte ein Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit, daß Sozialberatung zukünftig nicht mehr gefördert wird, da für soziale Dienstleistungen die Länder und Kommunen zuständig sind. Gerade Beschäftigte aus Sozialberatungsstellen erzielten Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt von 70 Prozent in Brandenburg und 64 Prozent in Berlin. Obdachlosenheime, die Betreuung Obdachloser oder der soziale Mittagstisch für Senioren : würden zukünftig nicht mehr über ABM gefördert, da sie für die Kommunen zu teuer sind.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/679621.afg-reform-vernichtet-gefoerderten-arbeitsmarkt.html