nd-aktuell.de / 03.12.1997 / Politik / Seite 14

Spätfolgen

Spätfolgen eines Unfalls können auch dann geltend gemacht werden, wenn ein Gericht längst über ein Schmerzensgeld entschieden hat. So ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Es gab einem Mann recht, der nach einem Unfall für ein Schleudertrauma 750 Mark erhalten hatte. Als Spätfolge wurde er jedoch psychisch krank, verlor Arbeitsplatz und Wohnung. Die Richter sahen ein gravierendes Mißverhältnis zwischen Entschädigung und tatsächlichen Unfallfolgen und sprachen ihm 80 000 Mark Schmerzensgeld zu (Az. 5 U 327/96).