nd-aktuell.de / 23.12.1998 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 14

Über 18 Jahre alt nicht mehr auf der Steuerkarte

Kinder, die das 18. Lebensjahr 1998 oder bereits früher vollendet haben, werden bei den neuen Steuerkarten nicht mehr eingetragen. Sie können aber weiter berücksichtigt werden, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden, auf einen Ausbildungsplatz warten oder arbeitslos sind. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfvereine (NVL), Berlin, aufmerksam. Allerdings dürfen in diesen Fällen die Einkünfte und Bezüge der Kinder den maßgeblichen Grenzbetrag für 1999 in Höhe von 13 020 Mark.nicht überschreiten. Übersteigen die Einkünfte und Bezüge diesen Grenzbetrag

nicht, wird weiterhin Kindergeld gewährt.

Da im laufenden Jahr auch bei höherem Einkommen kein Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird, lohnt es sich kaum, den Kinderfreibetrag für das volljährige Kind auf der

Lohnsteuerkarte beim Finanzamt nachtragen zu lassen, betont der NVL. Dieser mindere nämlich nur den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Ein ganzer Kinderfreibetrag bringe beispielsweise bei einem Bruttolohn von 3000 Mark nur etwa vier Mark Solizuschlagermäßigung bzw. acht Mark bei der Kirchensteuer.

Bei einem nachgetragenen Kinderfreibetrag sei jedoch sowieso eine Einkommensteuererklärung einzureichen, so daß man auf das Nachtragen der Kinderfreibeträge auch verzichten und diese erst bei der Einkommensteuerveranlagung geltend machen könne. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte sollten allerdings beachten, daß die steuerliche Berücksichtigung des Kindes in der Regel Auswirkungen auf die Höhe des Gehaltes hat.