nd-aktuell.de / 20.07.2005 / Ratgeber

Ein Leben auf der Straße: Vielfahrer verursachen seltener Unfälle als normale Autofahrer

Vielfahrer sind per Definition einer Studie des Instituts für angewandte Verkehrs- und Tourismusforschung in Heilbronn Autofahrer, die mindestens 20000 Kilometer pro Jahr fahren. Das Risiko eines Vielfahrers, einen Unfall zu verursachen, ist wahrscheinlich niedriger als bei einem so genannten Normalfahrer - immerhin ist der Vielfahrer vermutlich der routiniertere. Dennoch leben Vielfahrer gefährlicher. Bei durchschnittlich 16 Unfällen pro Minute in Deutschland ist das Risiko, unverschuldet in einen Unfall verwickelt zu werden, für Vielfahrer recht hoch. Daher sollten gerade sie sich gut auskennen, wenn es kracht; immerhin haben sie nach Auskunft von Arag-Experten einige Ansprüche, von denen viele gar nichts wissen. Während relativ schnell klar ist, dass der Verursacher die Hauptkosten des Unfalls zu tragen hat, gehen die eigentlichen Ärgernisse und Scherereien bei Kleinigkeiten los. So muss der Verursacher bzw. seine Versicherung grundsätzlich neben eventuell erforderlichen Abschleppkosten auch eine möglicherweise notwendige An- oder Abmeldung des alten bzw. neuen Pkw tragen. Zudem hat der Geschädigte auch einen Anspruch auf eine Pauschale für Porto und Telefonate. Mehrkosten muss er allerdings nachweisen. Ist seine Kleidung in Mitleidenschaft gezogen worden, muss der Schädiger auch diese Kosten übernehmen. In der Regel darf sich der Geschädigte auch einen Rechtsbeistand auf Kosten des Unfallverursachers nehmen. Wenn ein Ersatzwagen notwendig wird Steht der Geschädigte plötzlich ohne fahrbaren Untersatz da, weil sein Wagen zu stark ramponiert wurde, kann er Nutzungsausfall verlangen. Aber nur, wenn er darlegen kann, dass der Wagen wirklich gebraucht wird, was für Vielfahrer vermutlich kein Problem ist. Stattdessen kann man sich aber auch einen Mietwagen nehmen für die Zeit der Reparatur oder bis ein neuer Wagen gefunden wurde. Für die Reparatur gilt: Ob sich der Geschädigte die Kosten für die Reparatur seines Fahrzeugs auszahlen lässt, eine Werkstatt beauftragt, selbst Hand anlegt oder den Unfallwagen als solchen verkauft - das ist ganz und gar ihm überlassen. Unfallersatztarife bei Mietwagen Experten weisen auf so genannte Unfallersatztarife von Autovermietern hin. Diese Extratarife für verunfallte Fahrer können manchmal auch extra teuer sein. So war es in einem konkreten Fall, der vom Amtsgericht Frankfurt entschieden wurde. Vermieter müssen danach ihren Kunden stets den günstigsten Tarif für einen Unfall-Ersatzwagen anbieten, sonst können die Unternehmen auf den Mehrkosten sitzen bleiben, die die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers nicht anerkennt, weil sie nur den »Normaltarif« erstattet. (AG Frankfurt am Main, AZ: 30 C 2440/04-25). Wenn der Geschädigte sich aber trotz günstigerer Angebote einfach einen Mietwagen zu einem teureren Unfallersatztarif aussucht, muss er unter Umständen diese Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen. (BGH, AZ: VI ZR 160/04) Blick eines Fachmannes ist angeraten Experten empfehlen, einen Fachmann aus einer Fachwerkstatt den ersten Blick nach einem Unfall auf das Fahrzeug werfen zu lassen. Bei einem Schaden über 750 Euro ist die Beauftragung eines unabhängigen und neutralen Gutachters zur Schätzung des Schadens sinnvoll, denn dann liegt kein Bagatellschaden mehr vor. Manchmal wird die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen vorschlagen. Doch darauf muss man sich nicht einlassen. Viele Versicherungen haben zwecks »Kostenreduzierung« ihre eigenen Gutachter - die dann nach dem Motto handeln, wes Brot ich ess, des Lied ich singe. Übrigens: Der Unfallverursacher (bzw. seine Versicherung) muss auch für einen Gutachter zahlen, den sich der Betroffene aussucht, selbst wenn seine Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen engagiert hat. Sollten bei einem Unfall nicht nur Blech und Kleidung Schaden genommen haben, sondern auch Personen verletzt worden sein, raten die Arag-Experten, umgehend einen Arzt aufzusuchen. Dessen Diagnose und Bericht über Art und Umfang der Verletzung ist wichtig, wenn Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht werden.