nd-aktuell.de / 14.09.2005 / Ratgeber

Wer haftet für Öl im Boden?

Neubauprojekte entstehen heute häufig auf innerstädtischen Brachflächen, die auf Grund ihrer zentralen Lage und der hervorragenden Infrastruktur attraktive Wohnlagen darstellen. Allerdings können diese Standorte auch mit Risiken verbunden sein. Vor allem, wenn das Gelände zuvor von Gewerbebetrieben genutzt wurde und damit durch Öle, Lösungsmittel oder andere Schadstoffe belastet sein kann. Denn der Eigentümer eines Grundstücks kann von der zuständigen Umweltbehörde zur Beseitigung von Altlasten verpflichtet werden, selbst wenn er sie gar nicht verursacht hat. Zum Beispiel dann, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln oder nicht zahlungsfähig ist. »Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Kauf einer Immobilie über die vorherige Nutzung zu informieren«, rät Roland Lochmann von der DEKRA Umwelt GmbH. Wer das Risiko von Altlasten vermeiden will, muss sich den Baugrund genau ansehen. Unproblematisch sind in der Regel Bauplätze, die auf der grünen Wiese entstehen. Vorsicht geboten ist dagegen bei einem Gelände, das früher einmal gewerblich, industriell oder militärisch genutzt wurde. Vielleicht stand an gleicher Stelle einmal ein Tanklager, eine Autoreparaturwerkstatt oder ein Metall verarbeitender Betrieb. Baugebiete in Flussauen wurden häufig aufgefüllt und können mit Abfällen oder Schlämmen belastet sein. Hier kann die Topographie wertvolle Hinweise geben. Auch der Kauf einer älteren Immobilie mit gewerblich genützten Räumen in der Innenstadt ist nicht ohne Risiken. Hier ist eine Vornutzung als chemische Reinigung möglich. Wie beim Autokauf sollte man beim Kauf eines Grundstückes oder Gebäudes unbedingt auf versteckte Mängel achten, empfiehlt Roland Lochmann. »Fragen Sie den Eigentümer nach der Vornutzung. Er ist verpflichtet, Auskunft zu geben.« Baugesellschaften nutzen für ihre Projekte oft Gewerbebrachen, Altstadtsanierungsgebiete oder alte Kasernen. Wer hier ein Reihenhaus oder eine Wohnung kauft, sollte sich entsprechende Gutachten vorlegen und im Kaufvertrag bestätigen lassen, dass das Grundstück altlastenfrei ist. Solche Vereinbarungen nützen aber nur dann, wenn der Vertragspartner auch in zehn Jahren noch greifbar ist, wie etwa eine Gemeinde. Gibt es Hinweise auf mögliche Verunreinigungen, kann der Kaufinteressent beim Bau- oder Umweltamt nachforschen, ob die Fläche in einem Altlastenkataster geführt wird. Einfache Auskünfte über eine Altlastengefahr werden meist kostenlos erteilt. Ein detaillierter Einblick in die bisherige Geländenutzung ist oftmals kostenpflichtig. Zu beachten ist allerdings, dass diese Verzeichnisse mitunter nicht vollständig sind. Lassen sich Hinweise auf Altlasten nicht ausräumen, kann darüber hinaus eine Altlastenuntersuchung durch einen Umweltsachverständigen, wie von DEKRA, Klarheit schaffen. Der Experte recherchiert dabei in Bauakten, nimmt Bodenproben und lässt sie im Labor untersuchen. Eine einfache orientierte Untersuchung kostet 1000 bis 3000 Euro.