nd-aktuell.de / 07.11.2012 / Ratgeber / Seite 23

Gehören Krankheitszeiten in das Arbeitszeugnis?

Leserfrage zum Arbeitszeugnis

Darf der Vorgesetzte, wenn er ein Arbeitszeugnis verfasst, Krankheitszeiten mit in dieses Arbeitszeugnis reinschreiben?
Ruth M., Berlin

Nein, ein Zeugnis darf den Beschäftigten grundsätzlich nicht im schlechten Licht dastehen lassen.

Es ist allerdings etwas anderes, wenn jemand sehr lange krank war (mehr als die Hälfte der Arbeitszeit). Das darf der Chef dann erwähnen.

Wenn jemand also zum Beispiel drei Jahre in einem Arbeitsverhältnis stand und davon eineinhalb Jahre abwesend war, ist eine entsprechende Formulierung im Arbeitszeugnis durchaus rechtens.