nd-aktuell.de / 14.11.2012 / Politik / Seite 5

Schlichtung bei Lufthansa erfolgreich

Tarifkonflikt bei Flugbegleitern beendet

Wiesbaden (nd-Öfinger). Mit einer »Schlussempfehlung« des Schlichters Bert Rürup ist der Tarifkonflikt zwischen der Lufthansa und der Flugbegleiterorganisation UFO faktisch beendet. Dies teilten Rürup und Vertreter der Tarifparteien am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden mit.

So könnten die Flugbegleiter 2013 mit Einkommenserhöhungen von insgesamt rund 4,6 Prozent rechnen, die sich aus höheren Grundgehältern, Einmalzahlung und Erfolgsbeteiligung ergeben. Mit der Abschaffung der 2005 als Niedriglohntarif eingeführten »Vorschaltstufen« sollen Berufseinsteiger nun überdurchschnittliche Erhöhungen erhalten. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis Ende 2014. Bis dahin will die Lufthansa auch auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.

Zur längerfristigen Lohnkostensenkung beitragen soll ab 2013 eine Vergütungstabelle für neu Eingestellte mit geringeren Einkommenserhöhungen im Laufe der Berufsjahre. Für das bisherige Personal bleibt allerdings die bisherige Tabelle bestehen. Die in den jüngsten UFO-Streiks im Spätsommer heftig kritisierte Leiharbeit in der Kabine ist bis Ende 2016 ausgeschlossen.

Angestellte, die im Rahmen einer »Arbeitnehmerüberlassung« freiwillig zum konzerneigenen Billigflieger Germanwings wechseln, sollen weiter Lufthansa-Angestellte bleiben und in den Genuss der »alten« Einkommen und Versorgungsleistungen kommen. Sie sind damit bei Einkommen und Altersübergangsversorgung deutlich besser gestellt als das Germanwings-Personal. Zugeständnisse sollen die Lufthansa-Kabinenbeschäftigten allerdings mit einem flexibleren »Arbeitszeitkorridor« machen, der eine Reduzierung von Arbeitszeit und Einkommen um bis zu fünf Prozent mit sich bringen kann. Zur Schmälerung der Einkommen beitragen können auch neue Produktivitätsberechnungen für Inlands- und Europaflüge.

UFO-Chef Nico Baublies kündigte Informationsveranstaltungen und eine Urabstimmung der Mitglieder über den Schlichterspruch an.