Leipzig (dpa/nd). Die neonazistische NPD muss wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts rund 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch in dritter und letzter Instanz entschieden. Die NPD habe in ihrem Bericht für das Jahr 2007 Fehler gemacht und insbesondere die Mittel, die sie aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhielt, deutlich zu niedrig ausgewiesen. Damit habe sie gegen das Gebot der Transparenz verstoßen.
Allerdings erzielte die NPD in Leipzig einen Teilerfolg. Ursprünglich hatte der Präsident des Deutschen Bundestages die Strafzahlung auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt. Diesen Betrag reduzierten die Bundesverwaltungsrichter jetzt um etwa die Hälfte.
Die höhere Forderung des Bundestagspräsidenten basierte auf der Annahme, dass in dem Bericht etwa 1,25 Millionen Euro nicht korrekt ausgewiesen worden waren. Das Parteiengesetz sieht vor, dass bei unrichtigen Angaben in Rechenschaftsberichten der doppelte Betrag als Strafe gezahlt werden muss. Aus Sicht der Bundesverwaltungsrichter waren aber lediglich 635 000 Euro falsch verbucht - weswegen die Strafzahlung niedriger auszufallen hatte.
Die NPD hatte die Unterlagen am 31. Dezember 2008 auf den letzten Drücker bei der Bundestagsverwaltung eingereicht. Die 25-seitige Sammlung loser Blätter sei ein »Zahlenchaos, aber kein Rechenschaftsbericht« gewesen, sagte der Anwalt des Bundestages, Christian Kirchberg. Im Februar 2008 war der damalige Schatzmeister der NPD wegen Untreue festgenommen worden.
Der jetzige Bundesschatzmeister der notorisch klammen rechtsextremen Partei, Andreas Storr, erklärte in Leipzig, man wolle jetzt mit dem Bundestag über Stundung und Tilgung verhandeln. Die Strafe bedeute keineswegs die »Existenzvernichtung der NPD«.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/807321.millionenstrafe-fuer-npd.html