nd-aktuell.de / 30.01.2013 / Ratgeber / Seite 27

Mehr als nur finanzielle Sicherheit

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss! Sichert sie doch erhebliche Alltagsrisiken ab, die jeden treffen können. Dennoch sind in Deutschland drei von zehn Haushalten ohne Haftpflicht-Schutz.

»Das kann fatal sein!«, warnt der Versicherungsexperte Rolf Mertens von ERGO. Wer anderen Schaden zufügt, muss dafür grundsätzlich haften, mit dem gesamten Einkommen und Vermögen, ein Leben lang. So will es das Gesetz. Werfen Sie bei einem Freund eine Vase herunter, werden Sie ihm wahrscheinlich den Schaden einfach ersetzen. Warum eine solche Versicherung?

Dramatisch wird's, kommen Menschen zu Schaden. Wenn Sie auf der Skipiste wegen Ihres Fahrfehlers mit einem anderen Skifahrer kollidieren, benötigt dieser womöglich teure medizinische Hilfe, Operationen und Reha-Maßnahmen. Auch hier haften Sie für alle anfallenden Kosten. Die Krankenkasse fordert ihre Aufwendungen bei Ihnen ein. Das kann schnell Ihre Existenz bedrohen. Davor kann die Privat-Haftpflicht schützen.

Forderungsausfalldeckung

Der Begriff wird verständlicher, drehen wir das Beispiel mit dem Skiunfall um: Angenommen, Sie sind Opfer eines Zusammenstoßes, den ein anderer Skifahrer verursacht hat. Ist der - wie knapp ein Drittel der deutschen Haushalte - nicht haftpflichtversichert und kann nicht zahlen, blieben Sie auf Ihrem Schaden sitzen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung, zahlt dann Ihre Versicherung auch für den selbst erlittenen Schaden. Dies aber erst, wenn Sie gegen den Verursacher einen vollstreckbaren Titel erwirkt haben. Ist das erfolglos, erhalten Sie den Forderungsausfall aus Ihrer eigenen Privat-Haftpflicht.

Viele andere Vorteile

Eine Haftpflichtversicherung prüft auch die Haftpflichtansprüche der Geschädigten. Dabei geht es neben der Berechtigung auch um die Höhe dieser Ansprüche.

Ein Beispiel: Ihr Freund verlangt für die heruntergeworfene Vase 500 Euro, obwohl die nur 50 Euro wert ist. Nach Prüfung würde die Versicherung 50 Euro zahlen und die übrigen 450 Euro als unberechtigten Anspruch abwehren. Die Versicherung übernimmt quasi auch die juristische Verteidigung - also Rechtsschutz-Funktion. Dies gilt sogar dann, wenn der Geschädigte mit der Regulierung nicht einverstanden ist und klagt. Die Versicherung würde für Sie vor Gericht ziehen und auch die Kosten übernehmen.