nd-aktuell.de / 27.02.2013 / Ratgeber / Seite 28

Wenn das Verkehrsschild zugeschneit ist

Verkehrsschilder müssen grundsätzlich erkennbar sein. Wenn das nicht der Fall ist, kann auch nicht vom Verkehrsteilnehmer erwartet werden, dass er sich daran hält. Die Ausnahme sind Schilder mit charakteristischen Formen wie das Stoppschild oder das Schild »Vorfahrt beachten«. Sie sind auch dann zu beachten, wenn sie bis zur Unkenntlichkeit mit Schnee bedeckt sind.

Noch eine Ausnahme ist zu beachten: Von Ortskundigen oder Anwohnern kann verlangt werden, dass sie die Verkehrszeichen in ihrer Gegend kennen und sich dementsprechend an die Verkehrsregeln halten - auch bei einem zugeschneiten Verkehrsschild.