Berlin (nd). Die Platzverhältnisse beim Prozess gegen die rechtsextreme Mörderbande NSU haben zu einem Eklat geführt: Das Oberlandesgericht München verweigerte dem Botschafter der Türkei sowie dem Menschenrechtsbeauftragten des türkischen Parlaments einen festen Beobachterplatz. Der Bitte Platzreservierungen für die politischen Würdenträger könne nicht entsprochen werden, schrieb der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Manfred Götzl, berichtet[1] die „Süddeutsche Zeitung“. Es stehe dem Botschafter und dem Vertreter des türkischen Parlaments jedoch frei, sich als Teil der allgemeinen Öffentlichkeit zum Gericht zu begeben.
Der SPD-Politiker und Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy, kritisierte die Entscheidung als „unangemessen“ und sprach von einem „Affront“ gegenüber dem Interessen der türkischen Seite. „Der NSU hat sechs türkische Staatsbürger und zwei gebürtige Türken getötet“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ Edathy. Die Entscheidung des Senats lasse die notwendige Sensibilität vermissen. „Soll sich der türkische Botschafter etwa in die Schlange der Besucher einreihen, zusammen mit Neonazis, die zum Prozess wollen?“
Der Prozess soll am 17. April in München beginnen. Angeklagt sind neben Beate Zschäpe und dem früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben drei weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer. Dem NSU werden zehnfacher Mord, mehrere Mordversuche, Brandstiftung und Banküberfälle vorgeworfen. Der Sitzungssaal im Münchner Gericht umfasst lediglich 200 Plätze, davon stehen wegen der großen Zahl von Nebenklägern nur 50 für Medienvertreter und 50 für die Allgemeinheit zur Verfügung.