Dem Gesetzentwurf zur Entlastung überschuldeter Krankenversicherter der gesetzlichen und privaten Kassen stimmte am Mittwoch das Bundeskabinett zu. Künftig soll der Säumniszuschlag für nicht gezahlte Beiträge von bisher fünf Prozent auf ein Prozent pro Monat gesenkt werden.
Zudem soll das Gesetz den Abbau vorhandener Schulden erleichtern. In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif von 100 Euro pro Monat eingeführt. Den können vor allem Selbstständige, die ihre Beiträge nicht zahlen können, in Anspruch nehmen. In diesem Tarif werden nur noch akute Erkrankungen und Schmerzen behandelt sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aufrecht erhalten.
Bis zu 25 Prozent der Prämie sollen aus der angesparten Altersrückstellung des Versicherten bezahlt werden. Dies dürfte dessen Prämien im Alter arg verteuern. Wer bereits hohe Schulden bei seiner Krankenversicherung hat, kann nur auf Kulanz seiner Kasse hoffen. Wird der Kabinettsbeschluss Gesetz, gilt die Zinsabsenkung lediglich für künftige Fälle. Die GKV schätzt die ausstehenden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung auf über zwei Milliarden Euro, bei den Privaten werden rund 500 Millionen Euro Ausstände angegeben. 240 000 Menschen haben Rückstände bei der Begleichung ihrer Krankenkassenbeiträge.
Allerdings werden die Pläne von den Oppositionsparteien, Verbraucherschützern und Verbänden überwiegend kritisch gesehen. Adolf Bauer vom Sozialverband Deutschland vermisst eine Neuregelung für bereits angefallene Zuschläge. Martina Bunge von der LINKEN im Bundestag ärgert die Bevorzugung privat Versicherter: »Während aber ein PKV-Versicherter im Notlagentarif künftig ca. 100 Euro monatlich schuldig bleibt, sind dies beim GKV-Versicherten fast 300 Euro.« Statt die Probleme an der Wurzel zu packen, betreibe Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) Flickschusterei, findet Hilde Mattheis von der SPD-Bundestagsfraktion. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes, weist darauf hin, dass die Milliardenbeitragsrückstände zu Lasten der übrigen Beitragszahler gingen und vom Staat kompensiert werden müssten.