Berlin (nd). Vor dem 1. Mai werden die Rufe nach gesetzlichen Mindestlöhnen und fairen Arbeitsbedingungen noch einmal lauter. Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG BAU, Klaus Wiesehügel, sagte im Deutschlandfunk, es sei eine Mär, dass durch höhere Löhne Arbeitsplätze verloren gingen. Das Gegenteil sei der Fall, mit Lohnuntergrenzen könne man ganz Europa stabilisieren, so der Gewerkschafter.
Noch in dieser Woche will das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen im Bundesrat eine „Initiative für faire Arbeit“ auf den Weg bringen. Das kündigte[1] SPD-Arbeitsminister Guntram Schneider in der „Rheinischen Post“ an. „Wir wollen die Leiharbeit, Werk- und Praktikantenverträge sowie die Minijobs neu regulieren“. Bei letzteren sei eine Entkoppelung von Arbeitszeit und Entgelt zu beobachten, sagte Schneider. „Die Lösung wäre, zwölf Stunden pro Woche vorzuschreiben - oder eleganter: Wir führen auch bei den Minijobs den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein.“ Nach seinen Vorstellungen dürfe künftig als Praktikant nur noch beschäftigt werden, wer noch keinen Berufsabschluss hat. Mit einem Studienabschluss oder einer fertigen Berufsausbildung müsse man dagegen „wie ein Arbeitnehmer behandelt werden“, so Schneider gegenüber der Zeitung.
Derweil hat der stellvertretende Vorsitzende der IG Metall, Detlef Wetzel, härtere Strafen für Unternehmer gefordert, die Mindestlöhne oder Arbeitnehmerrechte unterlaufen. Wer dies tue, sagte der[2] Gewerkschafter dem „Westfalen-Blatt“, sei „kriminell“ und müsse auch entsprechend behandelt werden. „Wenn Menschen ausgebeutet oder Arbeitnehmerrechte nachhaltig verletzt werden, darf das nicht länger als Kavaliersdelikt angesehen und dürfen die Strafen nicht mehr aus der Portokasse finanziert werden können.“ Wetzel forderte deshalb ein „deutlich stärkeres Strafrecht für diese Fälle“. Beim Unterlaufen von Mindestlöhnen würden auch mehr Kontrolleure nichts nützen, „wenn die Strafandrohung so gering ist“. Dies sei nur anderes, wenn „die ganze Härte eines geänderten Strafrechts“ für solche „kriminellen Machenschaften“ angedroht werde.
Zuletzt war bekannt geworden[3], dass in vielen Branchen bereits geltende Mindestlöhne von den UNternehmen unterlaufen werden. Allein 2012 wurden über 2000 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet.