Nürnberg (dpa/nd). Im Fall des inder Psychatrie einsitzenden Gustl Mollath zeichnet sich weiterhin keine vorzeitige Entlassung des Nürnbergers aus der Psychiatrie ab. Eine Beschwerde von Mollaths Anwalt Gerhard Strate wegen angeblicher Untätigkeit des Landgerichts Regensburg hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg als unzulässig zurückgewiesen, wie die Justiz am Montag mitteilte. Mollaths Verteidiger hatte mit der Beschwerde darauf reagiert, dass das Landgericht Regensburg es zu zunächst abgelehnt hatte, über die von Strate beantragte Aussetzung von Mollaths Psychiatrie-Aufenthalt zu entscheiden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825448.beschwerde-im-fall-mollath-abgewiesen.html