Berlin (epd/nd). Der Bundestag hat einstimmig den mit acht Milliarden Euro ausgestatteten Aufbaufonds zur Bewältigung der Hochwasserschäden bewilligt. Fraktionsübergreifend waren die Fluthilfen auf breite Zustimmung gestoßen. Der Fonds soll von Bund und Ländern finanziert werden. Der Bund übernimmt wegen der Zuständigkeit für Bundesstraßen, Autobahnen und bestimmte Wasserwege mit 4,75 Milliarden Euro einen leicht höheren Anteil. Um die Finanzierung zu stemmen, muss der Bund neue Schulden aufnehmen und streckt das Geld zunächst komplett vor. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zurückzuzahlen.
Redner aller Fraktionen mahnten mehr Hochwasserschutz an. »Wir müssen so handeln, als wenn uns die Flut im nächsten Jahr schon wieder ereilen könnte«, sagte der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Reiner Haselhoff (CDU). Das Gesetz sieht zudem Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht vor. Firmen, die durch die Flut zahlungsunfähig sind, bekommen so mehr Zeit, um andere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Außerdem ist eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit Teil des Gesetzes. Betriebe können somit Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und für Azubis beantragen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825959.hilfsfonds-fuer-flutopfer.html