Regensburg/München (dpa/nd). Gustl Mollath bleibt vorerst in der Psychiatrie, wo er vor sieben Jahren zwangsweise untergebracht worden ist. Sein Fall wird nicht neu aufgerollt. Das hat das Landgericht Regensburg entschieden. Es verwarf die beiden Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig, wie ein Sprecher gestern mitteilte.
Sowohl der Verteidiger Mollaths als auch die Staatsanwaltschaft hatten eine Wiederaufnahme beantragt. Aber das Gericht könne in beiden Anträgen keinen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen. Das Gesetz erlaube nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils, hieß es. »Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.«
Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau geschlagen und die Reifen Dutzender Autos zerstochen habe. Mollath behauptet, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte der Hypovereinsbank hinwies, in die seine Ex-Gattin verstrickt gewesen sein soll.
Bayerns Justizminister Beate Merk (CSU), die bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet hatte, kündigte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung an, so dass nun das Oberlandesgericht Nürnberg darüber entscheiden muss.
Wie der Pressesprecher des Landgerichts Regensburg mitteilte, ging es bei der jetzigen Entscheidung nicht um die Frage, ob die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie noch verhältnismäßig ist. Hierzu läuft ein zweites Verfahren. Kommentar Seite 4
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/828415.schlappe-fuer-mollath.html