»Ex-Verteidigungsminister wegen Bestechung und Geldwäsche schuldig gesprochen« - das Urteil gegen den Griechen Akis Tsochatzopoulos hat am Montag niemanden überrascht. Nach allem, was über ihn schon bei Anklageerhebung bekannt war, musste dieser Prozess mit einem Schuldspruch enden. Bereits am 4. März wurde der 74-Jährige in einem anderen Verfahren zudem wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft und 520 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Tsochatzopoulos, 16 seiner Verwandten sowie frühere Mitarbeiter haben einem Athener Gericht zufolge außerdem 55 Millionen Euro Bestechungsgeld für Waffenkäufe kassiert. Für vier U-Boote aus Deutschland hatte den Ermittlern zufolge die ehemalige MAN-Tochter Ferrostaal gezahlt.
Ein gutes Verhältnis zu Deutschland pflegte Tsochatzopoulos schon in seiner Studienzeit, die er in München verbrachte und mit dem Diplomingenieurstitel abschloss. Nicht verwunderlich wäre es, wenn er dort auf unmoralische Gedanken gekommen wäre. Schließlich sprach das Gericht auch seine deutsche Ex-Frau und deren Schwester schuldig. Ihnen drohen bis zu 20 Jahre Haft.
Wie hoch die Strafen ausfallen, wird viele in Griechenland nicht besonders interessieren, hat das Land derzeit doch mit der Verfolgung der rechtsradikalen Gewalttäter der Chrysi Avgi (Goldene Morgendämmerung) und mit der Durchsetzung weiterer Sparmaßnahmen genug zu kämpfen. Hier schließt sich der Kreis zur wirtschaftlichen und sozialen Krise in Griechenland. Denn Tsochatzopoulos war 1974 Gründungsmitglied der damals sozialistischen und heute sozialdemokratischen PASOK. Von 1981 bis 2004 war er durch diverse Ministerposten versorgt, bis 2011 zählte er zu den wichtigsten Politikern von Hellas. Und steht damit für das politische System der Wiege der Demokratie, in dem Korruption (wie auch anderswo) essenzieller Bestandteil war und ist. Ein Umstand, der zur Krisenbewältigung durchbrochen werde müsste. Doch Tsochatzopoulos ist bisher der einzige griechische Politiker, der juristisch für Bestechung verfolgt wurde. Er selbst weist die Vorwürfe nach wie vor zurück.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/835285.kaeuflich.html