nd-aktuell.de / 10.03.2000 / Politik / Seite 15

Weniger Risiken bei Abbruch mit Mifegyne

Diese Zahlen gehen zurück auf eine Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesver einigung (KBV), die das Land Berlin über nommen hat. »Doch bei dieser Empfehlung wird der medizinische Beratungsund Betreuungsaufwand nicht berück sichtigt«, kritisierte Dr. Sabine Müller vom Berliner Familienberatungszentrum Balance. Dieser mache immerhin drei bis vier Stunden zusätzliche Arbeit aus. Daher müsse der medikamentöse Honorar satz auf den Satz des operativen Abbruches von 640 Mark angehoben werden, forderte Müller. Der Landesverband Ambulantes Operieren Land Berlin e.V. geht sogar von Kosten in Höhe von 917 Mark für den Abbruch mit Mifegyne aus. »Bei 170 Mark Honorar zahlen also die Ärzte drauf. Das macht niemand freiwillig«, betonte Müller. Im Ergebnis würden viele niedergelassene Ärzte gar nicht auf die Möglichkeit des sanften Abbruches mit der Mifegyne-Pille hinweisen. Schlimmer noch, den Frauen werden viele Falschinformationen gegeben: Die Mifegyne-Abtreibungen seien gesundheitsschädlich und gefährlich, man könne anschließend keine Kinder mehr bekommen und daher sei von dieser Abbruchvariante abzuraten. Richtig sei vielmehr, dass nach einem Abbruch mit Mifegyne die Sterberate von Säuglingen bei späteren Schwanger scharten niedriger ist, als bei Frauen, die vor der Schwangerschaft schon einmal eine operative Abtreibung hatten. Zudem sei das Gewicht der Neugeborenen höher. Es entfielen auch Risiken wie Narkose und Infektionen nach der Operation.

Detlef Natusch, Sprecher der Berliner Techniker Krankenkasse, verteidigt dagegen die unterschiedliche Honorierung: »Die intensivere Betreuung muss bei dem Abbruch mit Mifegyne nicht vom Arzt geleistet werden«. Zudem sei eine Operation immer kostenintensiver. Daher könne der medikamentöse Abbruch künftig auch geringer honoriert werden.