Nürnberg (dpa/ND). Ein Polizist muss sich nach Ansicht des Amtsgerichts Nürnberg nicht als Haubentaucher bezeichnen lassen, vor allem nicht als der letzte. Das Amtsgericht verurteilte am Mittwoch einen 33-jährigen Arbeitslosen wegen Beleidigung zur Zahlung von 800 Mark. Der Vater von drei Kindern hatte im September 1999 zu einem Beamten auf der Wache gesagt: »Sie sind ja der letzte Haubentaucher.« Die Verwendung dieses Begriffes sei jedoch eine »Beleidigung am unteren Rand«, befand der Richter.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/863656.haubentaucher-beleidigt.html