nd-aktuell.de / 10.05.2006 / Ratgeber
Riskant bei Lebensmitteln: Mülltüten und Kunststoff-Tragetaschen
Nicht am falschen Fleck sparen: Mülltüten und Kunststoff-Tragetaschen gehören nicht in den Kühlschrank.
Kreative Ideen sind häufig gefragt, wenn es im Haushalt zu Engpässen kommt. Was beispielsweise tun, wenn sämtliche Gefrierbehältnisse aufgebraucht sind, die frischen Brötchen oder das leckere Gulasch von Mittag aber in die Tiefkühltruhe wandern sollen? »Doch Vorsicht, jetzt nicht zu Mülltüten oder Kunststoff-Einkaufstaschen greifen«, warnt das Institut Fresenius, Taunusstein. Falsche Sparsamkeit im Haushalt kann gesundheitsgefährdend sein.
Die Verwendung von Mülltüten dürfte dann unproblematisch sein, wenn nicht gerade für längere Zeit Flüssigkeiten oder fetthaltige Lebensmittel eingefüllt werden. Dennoch raten die Experten von der Verwendung von Mülltüten zum Bevorraten von Lebensmitteln generell ab. Mülltüten werden in der Regel aus Regenerat hergestellt, das heißt aus gebrauchtem Kunststoff. Und da sie bestimmungsgemäß nicht zum Verpacken von Lebensmitteln vorgesehen sind, gelten für sie auch nicht die strengen Regelungen des deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Es könnten sich zum Beispiel gesundheitsschädliche Lösungsmittel aus dem Plastik lösen.
Auch Einkaufstaschen aus Kunststoff sind keine Alternative für haushaltsübliche Folien und Beutel. Sie bieten keine Lebensmittelechtheit. »Die Verwendung von Kunststoff-Tragetaschen verbietet sich da zur Vorratshaltung für Lebensmittel von selbst«, stellen die Analyse-Fachleute fest und empfehlen: »Nehmen Sie Lebensmittel nach dem Einkauf am besten sofort aus der Tüte und verwenden Sie zum Verpacken von Wurst, Fleisch, Käse & Co ausschließlich dafür vorgesehene Materialien wie Frischhaltefolien und Tiefkühlbeutel, dann sind Sie auf der sicheren Seite.«
Für den optimalen Produktschutz gilt: Folien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen hohe Anforderungen bezüglich Auswahl und Reinheit der Ausgangsstoffe erfüllen. Die rechtlichen Vorraussetzungen dafür sind neben dem deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch in europäischen Richtlinien niedergelegt. In den Empfehlungen der Kunststoff-Kommission des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist darüber hinaus genauestens aufgelistet, welche Substanzen zur Herstellung von Verpackungen für Lebensmittel verwendet werden dürfen. Wer hätte das hinter einem Alltagsgut wie einem Gefrierbeutel vermutet?
Und wie sieht es mit Eispackungen, gebrauchten Gefrierbeuteln und Joghurtbechern aus - eignen sich diese zum hauseigenen Recycling? Hier sagen die Experten: »Da es sich hierbei um lebensmittelgeeignete Verpackungen handelt, kann man ohne Bedenken etwas anderes einfüllen, sobald man sie ausgelöffelt hat.« Kunststoffbehälter von Eis, Joghurt oder Feinkostsalaten lassen sich nach Erstgebrauch im Haushalt als Vorratsbehälter weiter benutzen, allerdings sollten sie vorher sehr gut gespült und getrocknet werden. Zum Einfrieren sind nur Eispackungen geeignet. Bei Joghurtbechern führt die fehlende Kälteelastizität zum Zersplittern der Verpackung, die unzureichende Verschließbarkeit zu Aroma- und Geschmacksverlusten.
Auch auf die Weiterverwendung von gebrauchten Gefrierbeuteln sollte man der Hygiene zuliebe verzichten, denn sie können mikrobiell verunreinigt sein. Außerdem lassen sich Spülmittelreste nur sehr schwer aus den Beuteln entfernen. Letztendlich führt das zu Qualitätseinbußen und Verderb des Lebensmittels - ein Fall von falsch verstandener Sparsamkeit, der sich vermeiden lässt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/90157.riskant-bei-lebensmitteln-muelltueten-und-kunststoff-tragetaschen.html