Ab 1. Januar 2014 gilt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Foto des Versicherten. Sie löst die bisherige Karte der gesetzlichen Krankenversicherten ab. Die alte Karte dient aber weiterhin als Nachweis des Versicherungsstatuts. Selbst wenn die alte Versicherungskarte abgelaufen ist, kann weiterhin das Ersatzverfahren in Anspruch genommen werden. Die Krankenversicherungen müssen ihren Versicherten auf Anforderung einen schriftlichen Versichertennachweis erstellen, aufgrund dessen die ärztlichen Leistungen abgerechnet werden können.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/918948.elektronische-gesundheitskarte.html