nd-aktuell.de / 19.03.2014 / Ratgeber / Seite 28

Schwarze Schilder für Mopeds und Mofas

Neue Regelung seit 1. März 2014 in Kraft

Seit dem 1. März 2014 dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit schwarzem Kennzeichen fahren. Die bisherigen grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.

Das hat auch die Konsequenz: Wer nach diesem Termin mit grünem statt schwarzem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Das schwarze Schild gilt für folgende Fahrzeuge für:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h;
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern;
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind;
  • motorisierte Krankenfahrstühle;
  • vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Das neue schwarze Kennzeichen ist bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. nd