Tunis. Tunesiens Verfassunggebende Versammlung hat am Donnerstag das neue Wahlgesetz verabschiedet, das Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in diesem Jahr ermöglichen soll. Von den anwesenden der insgesamt 217 Abgeordneten stimmten 132 für und elf gegen das Wahlgesetz, neun enthielten sich. Das Gesetz sieht Parlamentswahlen nach dem Verhältniswahlrecht und Präsidentschaftswahlen nach dem Mehrheitswahlrecht mit zwei Runden vor.
Die Parteien sind verpflichtet, bei der Parlamentswahl ebenso viele weibliche wie männliche Kandidaten aufzustellen. Bereits in der Ende Januar verabschiedeten Verfassung wird die Herstellung der Parität zwischen Frauen und Männern in den gewählten Versammlungen des Landes als Ziel gesetzt. Damit nimmt Tunesien in der arabischen Welt eine Vorreiterrolle ein.
Ein Vorschlag in der seit dem 18. April andauernden Debatte über das Wahlgesetz, Kadern der Anfang 2011 gestürzten Herrschaft des langjährigen Machthabers Zine El Abidine Ben Ali die Kandidatur zu untersagen, war am Mittwochabend schließlich mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt worden. An der Spitze des nordafrikanischen Landes steht seit drei Monaten eine Expertenregierung unter Führung von Ministerpräsident Mehdi Jomaâ. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/931767.wahlgesetz-in-tunesien.html