Das Verwaltungsgericht Leipzig verurteilte am 12. Juni 2014 (Az. 5 K 1074/12) die Stadt dazu, die sogenannte laufende Geldleistung neu festzulegen. Bei der Bestimmung des Satzes - aktuell 485 Euro pro Monat und Kind plus Versicherungspauschale - habe die Stadt nicht ausreichend geprüft, ob dieser Betrag »leistungsgerecht« ist. Das führe zur Rechtswidrigkeit der Festlegung. Die Stadt Leipzig habe sich bei der Bezahlung ihrer Tagesmütter an einer Empfehlung des sächsischen Städte- und Gemeindetages orientiert.
Das Urteil hat Signalwirkung für andere Kommunen. Denn es gibt Kommunen, die geringere Zahlungen leisten, und solche, die mehr zahlen. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/938483.bezahlung-zu-gering.html