Nach längerem Zögern stimmt Bundespräsident Gauck nun doch dem Gesetzentwurf zur Diätenerhöhung zu. Die verfassungsrechtlichen Bedenken hätten sich seiner Meinung nach nicht bestätigt.
Berlin. Nach längerem Zögern hat Bundespräsident Joachim Gauck das umstrittene Gesetz zur Erhöhung der Diäten für Bundestagsabgeordnete unterzeichnet. Die verfassungsrechtlichen Bedenken seien nach intensiver Prüfung der Gesetzeslage im Ergebnis nicht »so durchgreifend« gewesen, dass sie den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten, teilte das Präsidialamt am Freitag in Berlin mit.
Die zum 1. Juli geplante Erhöhung der Diäten von 8252 Euro auf 8667 Euro monatlich war zunächst ausgefallen, weil Gauck mit Hinweis auf die andauernde juristische Prüfung das Gesetz zunächst nicht unterschrieben hatte. Ohne die Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten können Gesetze nicht in Kraft treten. Die Diäten werden nun rückwirkend erhöht. Für Januar 2015 ist eine weitere Diätenerhöhung auf 9082 Euro vorgesehen.
Der Bundestag hatte am 21. Februar die umstrittene Anhebung der Diäten mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Berichten zufolge hatten die Verfassungsjuristen im Präsidialamt besonders Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Neuregelung, die Diäten ab 2016 entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung automatisch steigen zu lassen. afp/nd