»Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen perfiden Versuch, User zum Öffnen der Zip-Datei zu bewegen, um einen Virus in deren Rechner einzuschleusen, der dort sein Unwesen treiben soll«, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) und rät: »Die Zip-Datei auf keinen Fall öffnen und die Mail sofort löschen!«
Die anonymen Virenverbreiter gehen geschickt zu Werke und benutzen bei ihrer Mailing-Aktion real existierende Anwaltskanzleien, die die Unterbindung von Urheberechtsverletzungen zu ihrem Job gemacht haben.
Erst beim zweiten Blick auf die elektronische Post fallen eklatante Ungereimtheiten auf: Stets wird mit einem Verstoß gegen Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes argumentiert und den Angeschrieben vorgeworfen, sie hätten sich etwa das Album »Prism« von Katty Perry, Musik von R. Kelly oder Blockbusters wie »The Avengers«, »Ride Along« oder »Hangover 3« über ihre IP-Adresse illegal heruntergeladen.
Verlangt werden für diesen vermeintlich ertappten User Beträge zwischen 200 und 500 Euro. Stutzig werden sollten die Internetnutzer beim Blick auf diese Summen jedoch, weil in der elektronischen Anwaltspost keine Kontoverbindung angegeben und die Überweisungsfrist, die gerade mal 48 Stunden beträgt, viel zu kurz ist.
»Seriöse Anwälte versenden keine E-Mails mit Zip-Dateien an ihnen unbekannte Empfänger«, erklärt die Verbraucherzentrale NRW und empfiehlt den Klick auf die Löschtaste. vz-nrw/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/940627.wieder-gefaelschte-abmahnungen-im-umlauf.html