Die geplante Abschiebung des Flüchtlings vom Oranienplatz nach Italien ist noch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt hatte Beschwerde gegen den Abschiebe-Haftbefehl aus Sachsen-Anhalt eingelegt. Darüber werde das Landgericht Magdeburg entscheiden, bestätigte ein Sprecher am Montag. Da die Beschwerde vor dem Amtsgericht Haldensleben noch nicht in Magdeburg vorliege, gebe es auch noch keinen Termin für die Verhandlung, sagte der Sprecher. Der Afrikaner sitzt im Berliner Abschiebegewahrsam Grünau, da Sachsen-Anhalt über keine geeigneten Hafteinrichtungen verfügt. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/941353.gericht-koennte-abschiebung-noch-stoppen.html