Über dieses Problem informiert die Deutsche Anwaltauskunft (www.anwaltverein.de[1] oder www.awaltauskunft.de[2]). Zwar könne der Arbeitnehmer nichts dafür, wenn aufgrund von Naturgewalten Flüge stunden- oder sogar tagelang Verspätung haben - der Arbeitgeber aber ebenso wenig, sagt Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die Kölner Rechtsanwältin erklärt die möglichen Folgen: »Entweder wird der Arbeitnehmer für die zusätzlichen Urlaubstage nicht entlohnt - oder er muss zusätzlichen Urlaub nachreichen.«
Für die zum Warten verdammte Urlauber ist ein solcher Fall gleich in doppelter Hinsicht ärgerlich. Denn in diesem Fall können Betroffene auch nicht auf Ausgleichszahlungen der Airlines hoffen, da diese sich auf sogenannte »außergewöhnliche Umstände« berufen dürfen. DAV/nd