nd-aktuell.de / 09.08.2006 / Ratgeber
Müssen Mieter auch die Sonnenwärme bezahlen?
Bei der Tropenhitze der letzen Wochen wurden die Wohnungen überdurchschnittlich warm. Die Messgeräte an Heizkörpern haben das doch sicher registriert. Wird diese Wärme, die nicht vom Heizkörper kommt, bei der Heizkostenabrechnung berücksichtigt oder müssen Mieter nun auch noch die Sonnenwärme bezahlen?
Fred L., Crivitz
Für die Messung des individuellen Wärmeverbrauchs in den Wohnungen mit Zentralheizung gibt es zwei Arten von Messgeräten (auch Heizkostenverteiler genannt), die thermometerähnlichen Verdunsterröhrchen und elektronische Messfühler.
Nach Auskunft von Experten messen moderne elektronische Geräte nur dann, wenn die Heizkörper mit Wärme beliefert werden, unabhängig von der umgebenden Raumtemperatur. An der Skala des Gerätes lässt sich das kontrollieren, wenn man an mehreren Tagen bei Hitze die Werte abliest, sie ändern sich nicht.
Anders ist das bei Verdunsterröhrchen, sie reagieren, ähnlich wie Thermometer auf die Temperatur der Heizkörper und auf die Raumtemperatur. Die Messflüssigkeit in den oben offenen Ampullen verdunstet zu jeder Jahreszeit.
Deshalb werden die Messröhrchen von den Herstellern mit einer Kaltverdunstungsvorgabe gefüllt, die im Laufe des Jahres verdunstet, wenn nicht geheizt wird. In diesen heißen Sommermonaten wird die Verdunstung größer gewesen sein, aber diese Mehranzeige ist nicht identisch mit der realen Wärmelieferung an die Heizkörper.
Diese überdurchschnittliche Verdunstung durch Sommerhitze tritt bei allen Heizkostenverteilern im Haus auf, sie zeigen also mit geringen Differenzen je nach Lage der Wohnung überall mehr Einheiten an. Dieser Mehranzeige steht jedoch kein Mehrverbrauch an Wärme gegenüber, denn die Heizungsanlage hat ja im Sommer nichts geliefert.
Kompensiert wird die Mehranzeige der Heizkostenverteiler durch die Betriebskostenabrechnung. Wenn die Jahreskosten des Dienstleisters für Heizwärme durch die nunmehr höheren Werte der an den Heizkörpern registrierten Einheiten geteilt werden, sinken die Kosten je Einheit, die der Mieter zu bezahlen hat. Dadurch treten keine Mehrkosten für ihn auf. Falls das zu kompliziert erscheint, merken: Wo keine Betriebskosten entstehen, können sie Mietern auch nicht angerechnet werden. Also, die von der Sonne gelieferte Wärme zum Nulltarif ist (noch) kostenlos. H. H./ rdt.
Auskünfte: Gesellschaft für Heizkosten und Abrechnung mbH Berlin, Quedlinburger Str. 4 in 12627 Berlin, Tel. 5779840; BRUNATA Wärmemesser GmbH & Co. KG, 81366 München, Tel. 089- 78595-226
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/95103.muessen-mieter-auch-die-sonnenwaerme-bezahlen.html