Berlin. Eine Gruppe von Grünen- und Linken-Abgeordneten spricht sich dafür aus, Sterbehilfevereine weiterhin zuzulassen. »Wir setzen uns dafür ein, die von Angehörigen, Nahestehenden, Ärzten und Sterbehilfevereinen geleistete Beihilfe zum Freitod weiterhin straflos zu lassen«, heißt es in einem Positionspapier, das die Abgeordneten Renate Künast (Grüne), Petra Sitte und Kai Gehring (beide Linke) am Mittwoch in Berlin vorstellten. Grundsätzlich steht das Papier unter der Überschrift: »Mehr Fürsorge statt mehr Strafrecht: Gegen eine Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid.«
Kommerziell arbeitende Vereine schließen die Abgeordneten aus. Der Gesetzgeber müsse Sterbehilfevereine darauf verpflichten, nur Unkosten deckend zu agieren. Jeder Fall müsse genau dokumentiert und Mindeststandards der Begutachtung eingehalten werden. Es müsse einwandfrei festgestellt werden, dass der Wunsch nach Selbsttötung eine selbstbestimmte Entscheidung ist.
Der Suizid sei in Deutschland nicht strafbar und die Beihilfe zur Selbsttötung ebenfalls straffrei. »Wir meinen, es soll bei der Rechtslage bleiben, wonach Vereine und Ärzte nach dem Strafrecht Beihilfe zum selbstbestimmten Freitod leisten dürfen«, so das Fazit der Abgeordneten-Gruppe. dpa/nd
Für die freie Entscheidung eines unheilbar Kranken, aus dem Leben zu scheiden und dabei medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu können, engagiert sich der Philosoph und Medizinethiker Dieter Birnbacher von der Universität Düsseldorf. Diese Hilfe sollte vom ärztlichen Standesrecht zugelassen und nicht von Strafen bedroht sein. Birnbacher ist Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben und gehört der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer an. Er warnt vor Restriktionen bei Sterbehilfe. [1]