nd-aktuell.de / 13.11.2014 / Sport / Seite 19

Ein Statement für sauberen Sport

Der Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes bekommt breite Zustimmung in der Öffentlichkeit

Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas haben am Mittwoch in Berlin den Entwurf des neuen Anti-Doping-Gesetzes vorgestellt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche neuen Kernpunkte umfasst das Gesetz?
Erstmals kann ein dopender Sportler strafrechtlich verfolgt werden. Selbstdoping steht derzeit nur sportrechtlich unter Strafe. Bestraft werden soll künftig der Besitz von Dopingmitteln, egal in welcher Menge - auch das ist neu. Die alte Dopinggesetzgebung, die im Arzneimittelgesetz integriert war, zielte eher auf die Hintermänner ab, hatte auf den Spitzensport aber praktisch keine Auswirkungen.

Wann soll das Gesetz verabschiedet werden?
Der Entwurf wird jetzt als nächstes im Kabinett angehört. Voraussichtlich wird das Gesetz im kommenden Jahr, spätestens im April verabschiedet.

Welche Strafen können verhängt werden?
Die Höchststrafe für dopende Sportler beträgt drei Jahre. Wer Minderjährigen Dopingmittel verabreicht, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.

Wen betrifft das neue Gesetz?
Ausschließlich Leistungssportler, die im Testpool der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) vertreten sind. Betroffen wären damit derzeit etwa 7000 Athleten - und auch ausländische Sportler, die in Deutschland starten.

Was passiert mit deutschen Sportlern, die im Ausland erwischt werden?
Maas bezeichnete in diesem Fall die Eröffnung eine Verfahrens für »schwieriger, aber grundsätzlich möglich«. Unter anderem müssten gerichtsverwertbare Beweise nach Deutschland übermittelt werden.

Was kommt Neues auf die NADA zu?
Die Nationale Anti Doping Agentur würde durch das neue Gesetz ausdrücklich gestärkt. Zum einen ist es die Referenzgröße im Hinblick auf die Benennung der betreffenden Sportlergruppe. Zum anderen sieht der Gesetzentwurf explizit einen intensiveren Informationsaustausch zwischen Staatsanwaltschaften und NADA vor.

Was sagt der Deutsche Olympische Sportbund?
»In der Grundtendenz geht das, was die Regierung vorlegt, genau in die Richtung, die wir uns vorstellen. Über einige Details wird noch einmal zu diskutieren sein«, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. Bei den erwähnten Details dürfte es sich vor allem um die Harmonisierung von Straf- und Sportrecht handeln. Viele Verbände fürchten, mit Schadensersatzklagen überzogen zu werden, wenn ein nachgeordnetes Strafverfahren einen Sportler entlasten sollte, der zuvor wegen Vergehen durch das Sportrecht verurteilt wurde. Justizminister Heiko Maas erklärte am Mittwoch, dass solche Befürchtungen in die falsche Richtung gingen.

Gibt es weitere Kritik am Gesetz?
Ja. Datenschützer halten den Entwurf in einigen Aspekten für verfassungswidrig. Außerdem gibt es Kritik, weil in den bisherigen Überlegungen eine Kronzeugenregelung fehlt, mit der beispielsweise im Fall Lance Armstrong ein ganzes Dopingnetzwerk ausgehebelt wurde. Außerdem wird bemängelt, dass Mediziner, die in Dopingskandale involviert sind, weiterhin nicht von der Schweigepflicht entbunden werden können. Die Minister wünschen sich Vorschläge, damit es ein gutes Gesetz werde, ein »Statement für sauberen Sport«.

Warum fällt in diesem Sache oft der Name Claudia Pechstein?
Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin führt derzeit in zweiter Instanz einen Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht München gegen den Eislauf-Weltverband ISU. In erster Instanz hatte sie vor dem Landgericht bestätigt bekommen, dass ihre Athletenvereinbarung, in der sie die Sportgerichtsbarkeit mit dem Internationalen Gerichtshof CAS als letzte Instanz akzeptiert, unwirksam sei. Der Entwurf des neuen Anti-Doping-Gesetzes enthält einen Passus, der die Schiedsgerichtsbarkeit ausdrücklich stärkt. »Ich hoffe, dass die Bestimmung über die Absicherung der Sportgerichtsbarkeit vielleicht auch eine Art Vorwirkung in einem aktuelle Verfahren entfalten könnte«, sagte Innenminister Thomas de Maiziére. Pechsteins Anwalt Thomas Summerer hält diese Äußerung als »ungehörige Einmischung der Exekutive in die Unabhängigkeit der deutschen Justiz und in seiner Funktion als oberster Dienstherr Pechsteins mehr als befremdlich«. Zudem verstoße dieser Schiedszwang »so, wie er jetzt formuliert ist, gegen das Grundgesetz.« SID/nd