Dem Verkehrsgerichtstag gehören Juristen, Richter, Wissenschaftler, Polizeibeamte und Verkehrsexperten aus Ministerien, Behörden, Verbänden, der Industrie und Verkehrsclubs an. Die Empfehlungen des Gremiums sind in der Vergangenheit oft in neue Gesetze und Verordnungen eingeflossen. Nachfolgend die wichtigsten Empfehlungen von Goslar 2015:
Bei Unfällen auf Landstraßen - dazu zählen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen - sind in den vergangenen Jahren im Bundesgebiet jeweils etwa 1900 Menschen tödlich verunglückt. Das sind knapp zwei Drittel aller Verkehrstoten. Deshalb empfiehlt der Verkehrsgerichtstag nicht nur Tempo 80 für Autos, sondern auch für Lastwagen, die bislang maximal 60 Stundenkilometer schnell sein dürfen. Mit dieser Neuregelung, so die Experten, würden riskante Überholmanöver vermieden.
Zudem schlug der Verkehrsgerichtstag vor, Hindernisse am Straßenrand sollen entfernt oder Schutzeinrichtungen vor Bäumen montiert werden. Helfen sollen mehr Überholverbote an unübersichtlichen Stellen.
Verabschiedet wurde eine Empfehlung zu einer neuen Promillegrenze für Radfahrer. Betrunkene Radler sollen ab 1,1 Promille Alkohol im Blut ein Bußgeld bezahlen. Derzeit haben sie bis 1,6 Promille keine Sanktionen zu fürchten, solange sie im Verkehr nicht auffallen. Neueste Untersuchungen hätten aber gezeigt, dass bei Fahrradfahrern schon bei etwa 0,8 bis 1,1 Promille eine signifikante Zunahme grober Fahrfehler auftritt.
Allerdings hat sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) noch vor dem Verkehrsgerichtstag gegen die Einführung neuer Promillegrenzen bei Radfahrern ausgesprochen und erklärt, keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber zu sehen.
Dem Führerschein-Tourismus in Europa will der Verkehrsgerichtstag einen Riegel vorschieben. Wer den Führerschein verloren hat oder nach deutschen Maßstäben ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, kann derzeit im Ausland eine Fahrerlaubnis erwerben, wenn er dort einige Zeit mit Wohnsitz gemeldet war. Dies soll nach dem Willen der Verkehrsexperten künftig erst nach einer Sperrfrist von fünf und im Wiederholungsfall nach zehn Jahren möglich sein.
Die Experten appellierten an den Gesetzgeber, Unfallgefahren vorzubeugen, die beim Einsatz von Smartphones bei der Pkw-Fahrt entstehen. Denkbar wären technische Lösungen, durch die ablenkende Funktionen der Geräte während der Fahrt deaktiviert werden. Dazu gehöre beispielsweise, technische Möglichkeiten zu schaffen, dass während der Fahrt keine Korrekturen am Navigationsgerät möglich sind. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/963527.tempo-und-promille-grenze-auf-rad.html