Lübben. Mehr als ein Jahr nach Schließung der Heime der Haasenburg GmbH in Brandenburg versucht die Justiz noch immer, Misshandlungsvorwürfe zu klären. An diesem Dienstag muss sich ein ehemaliger Erzieher wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll im Dezember 2012 einen damals 16-Jährigen dreimal ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen haben.
Bislang habe sich der Erzieher, der damals 24 Jahre alt war, nicht zu den Vorwürfen geäußert, sagte der Sprecher des Amtsgerichts Lübben, Holger Staudler. Zunächst sei nur ein Tag für den Prozess eingeplant. Neben dem betroffenen Jugendlichen sollen drei weitere Zeugen gehört werden, alles ehemalige Heimmitarbeiter.
Die damalige Bildungsministerin Martina Münch (SPD) hatte der Haasenburg GmbH im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entziehen lassen. In den drei Heimen der GmbH in Brandenburg hatten Jugendämter aus ganz Deutschland schwer erziehbare Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in mehr als 50 Verfahren Vorwürfe, wonach Erzieher Schutzbefohlene misshandelt haben sollen. Zudem untersucht die Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben.
Inzwischen seien fast alle Unterlagen gesichtet worden, sagte Justizsprecherin Petra Hertwig. »Nun müssen wir schauen, wie die Sache rechtlich zu bewerten ist.« Die Ermittlungen seien kompliziert, die Befragungen von Zeugen aufwändig. Drei Anklagen wurden bislang erhoben, mehr als ein Dutzend Verfahren wurden eingestellt. Im Januar hatte das Amtsgericht Lübben einen ehemaliger Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Die Haasenburg GmbH weist die Vorwürfe zurück. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte im Mai 2014 den Entzug der Betriebsgenehmigung als rechtens bewertet. Dagegen hatte die GmbH Widerspruch eingelegt. dpa/nd
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