Gesetz mit Handicaps
UN-Kritik: Deutschland setzt Behindertenrechte nur mangelhaft um
Berlin. Im nächsten Jahr soll das Bundesteilhabegesetz verabschiedet werden. Es soll der im Jahr 2008 auch in Deutschland in Kraft getretenen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) zur Umsetzung verhelfen. Daran hapert es seit Jahren. Mit dem neuen Gesetz solle die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessert werden, man wolle so »einen weiteren Schritt in Richtung hin zu einer inklusiven Gesellschaft gehen«, sagte Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) nach dem letzten Treffen der zuständigen Arbeitsgruppe in Berlin am Dienstag laut AFP.
Ein Schritt, ob das reicht? Nach der zweitägigen Anhörung der Bundesregierung durch den Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention im März war klar, dass es mit der Umsetzung der Konvention nicht weit her ist. Kritisiert wurde von den UNO-Vertretern insbesondere der geringe Verdienst der Betroffenen, mangelnde Vermittlungschancen in den Ersten Arbeitsmarkt, fehlende schulische Inklusion und der Wahlrechtsausschluss.
Im jüngst erschienenen Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte heißt es beispielsweise, Deutschland sei von einem inklusiven Arbeitsmarkt weit entfernt. Ein weiterer Parallelbericht an den UN-Fachausschuss sieht zwar eine grundsätzlich positive Entwicklung seit 2008, moniert indes, ein wirklicher Strukturwandel sei nicht zu erkennen.
Die mit dem Gesetz auch geplante Entlastung der Kommunen, die für einen Großteil der Hilfen zur Eingliederung aufkommen, sieht der Vorsitzende des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates, Ilja Seifert, kritisch: Da das Gesetzesvorhaben kostenneutral umgesetzt werden solle, könne es sich nur um »kosmetische Maßnahmen« handeln. Erste Eckpunkte des Teilhabegesetzes könnten noch 2015 vorgestellt werden.
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