nd-aktuell.de / 26.05.2015 / Politik / Seite 13

Gefahrenzonen? SPD spielt auf Zeit

Trotz juristischer Niederlage will Hamburgs Senat umstrittene Regelung nur modifizieren

Reinhard Schwarz
Vor zwei Wochen entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg, das von Anbeginn umstrittene Polizeigesetz für die Ausweisung von Gefahrengebieten sei verfassungswidrig. Wie reagiert die Politik?

Hamburg. Die juristische Schlappe für den SPD-geführten Hamburger Senat ist unübersehbar: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Hansestadt hatte Mitte Mai ein seit zehn Jahren geltendes Gesetz, das die Ausweisung polizeilicher Gefahrengebiete ermöglicht, für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschrift erlaubt der Polizei Personenkontrollen, die Feststellung der Personalien und die zeitweilige Festnahme der Bürger. Geklagt hatte eine 53-jährige Krankenschwester, die in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2011 im Hamburger Schanzenviertel in eine Polizeikontrolle geraten war. Die Polizei hatte das Viertel zeitweilig zum Gefahrengebiet erklärt, weil Demonstrationen zur »Walpurgisnacht« angekündigt waren. Die Betroffene wurde bis morgens um drei auf einer Polizeiwache festgehalten. Das OVG erklärte auch die Einzelmaßnahme für rechtswidrig. Unter anderem verstoße die Vorschrift aus dem Jahr 2005 gegen das Grundrecht der »informationellen Selbstbestimmung«.

Doch wie reagiert nun die Hamburger Politik? Für die LINKE ist die Sache klar: »Das Gericht hat unmissverständlich klargestellt, dass die Einrichtung von Gefahrengebieten durch die Polizei grundrechtswidrig ist«, kommentierte die LINKE-Politikerin Christiane Schneider. »Das Anhalten, die Identitätsfeststellung und die Inaugenscheinnahme von mitgeführten Sachen, schlicht jede Maßnahme der Polizei auf der Grundlage der Gefahrengebiete, verletzt die Grundrechte der Betroffenen. Die Polizei muss nach fast zehn Jahren diese Praxis sofort beenden – die Gefahrengebiete in Hamburg dürfen keinen Tag länger bestehen!«

Auch die Grünen, seit April in einer Regierungskoalition mit der SPD, begrüßten die Entscheidung. »Das Urteil bedeutet, dass ab sofort keine weiteren Gefahrengebiete eingerichtet werden«, erklärte die Grünen-Abgeordnete Antje Müller. »Auch die seit vielen Jahren bestehenden Gefahrengebiete St. Georg und St. Pauli sind nach den heutigen Feststellungen des OVG zu überprüfen.« Und Müller erinnert: »Grundsätzlich ist die Überarbeitung schon im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart, nun gibt es den konkreten Arbeitsauftrag dafür.«

Relativ unbeeindruckt von der juristischen Schelte zeigt man sie hingegen in der SPD. Arno Münster, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärte: »Das Oberverwaltungsgericht hat – anders als die Vorinstanz – die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage für die sogenannten lageabhängigen Kontrollen für nicht ausreichend erachtet. Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir jetzt unter Berücksichtigung der schriftlichen Urteilsgründe zügig, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt die erforderlichen Anpassungsbedarfe prüfen.«

Auch in der Hamburger CDU scheint man sich über eine zehnjährige grundgesetzwidrige Praxis nicht sonderlich aufzuregen. Der innenpolitische Sprecher, Dennis Gladiator, meinte, die Einrichtung von Gefahrengebieten seien »ein sinnvolles und notwendiges Instrument des Rechtsstaats gegen besondere Gefahrenlagen«. Notwendig sei jetzt eine zügig umzusetzende »verfassungskonforme Regelung«. Gladiator warnte in diesem Zusammenhang vor »Zugeständnissen an die Grünen«.
Das Gericht hatte unter anderem gerügt, dass bei den »lageabhängigen Kontrollen« vor allem das »linke Spektrum« ins Visier genommen wurde. Das verstoße gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz, bescheinigten die Richter den regierenden Parteien. Niemand, so das Gericht mit Blick auf Artikel 3 des Grundgesetzes, dürfe »wegen seinen politischen Anschauungen benachteiligt werden«.