Update 15.20 Uhr: In der Opposition stößt vor allem die vorgeschlagene Kategorisierung der Einsätze durch die Rühe-Kommission auf Widerstand. Die Linksfraktion sprach von einer »Beschneidung des Parlamentsvorbehalts durch die Hintertür«. »Mittels einer Kategorisierung des Einsatzbegriffs in diverse Einsatztypen versucht die Kommission, das Parlamentsbeteiligungsgesetz zu schleifen«, erklärte der Obmann der Linksfraktion im Verteidigungsausschuss, Alexander S. Neu. Sollten Ausbildungsmissionen nicht mehr zustimmungspflichtig sein, werde die Hemmschwelle der Bundesregierung zu solchen Einsätzen sinken. Die Linksfraktion forderte eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages, um Auslandseinsätze zu beschließen.
Auch die Grünen warnten vor einer Verwässerung der Mandatspflicht für die Einsätze. »Die Mandatspflichtigkeit von der Unterscheidung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Einbindung in bewaffnete Konflikte abhängig zu machen und einen entsprechenden Katalog aufzustellen, ist hochproblematisch«, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Frithjof Schmidt. Eine solche Regelung sei nicht praxistauglich.
Berlin. Der Bundestag behält bei bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr das letzte Wort. Eine Experten-Kommission legte am Dienstag einen Bericht zu dem Thema vor, der keine wesentlichen Einschränkungen der bisherigen Mitspracherechte des Parlaments vorsieht. Die Reformvorschläge würden den Bundestag sogar stärken und gleichzeitig die Bündnisfähigkeit Deutschlands verbessern, sagte der frühere Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU), der die Kommission leitete. »Das wird die Realität verändern.«
Das Gremium untersuchte 14 Monate lang, ob der deutsche Parlamentsvorbehalt NATO- oder EU-Einsätze in unverhältnismäßiger Weise blockieren oder verzögern kann. Die deutschen Regeln sind strenger als bei den meisten Bündnispartnern. Das Parlament muss jedem bewaffneten Auslandseinsatz deutscher Soldaten zustimmen - auch wenn es sich nur um die Entsendung einzelner Militärberater in Krisengebiete handelt.
Die Rühe-Kommission definiert nun unter anderem den Begriff der bewaffneten Einsätze neu und empfiehlt, dass der Bundestag dem Einsatz von Führungspersonal in Hauptquartieren und Stäben von EU und NATO nicht zustimmen muss. Das gelte aber nur, »sofern sie sich dabei nicht im Gebiet eines bewaffneten Konflikts befinden oder dort eingesetzte Waffen unmittelbar bedienen«.
Pauschale Vorratsbeschlüsse für bestimmte NATO-Einsätze wird es aber weiterhin nicht geben. Die Kommission setzt sich auch für eine bessere Information des Bundestags ein. So sollen die Abgeordneten unter anderem künftig über geheime Operationen der Spezialkräfte informiert werden.
Vorwürfe, Deutschland sei wegen seiner strengen Regeln für Militäreinsätze unzuverlässig, weist die Rühe-Kommission klar zurück. Das Parlament habe seit 1994 den 140 Anträgen der Bundesregierung für die Entsendung von Soldaten ins Ausland ausnahmslos zugestimmt. Auch Verzögerungen von EU- und NATO-Einsätzen seien nicht festzustellen.
Im September soll sich der Bundestag mit den Reformvorschlägen befassen. Agenturen/nd