Hannover. In Niedersachsen sollen geduldete junge Flüchtlinge während ihrer Ausbildung ein Bleiberecht erhalten. Dieses gelte zunächst für das erste Ausbildungsjahr, teilte das Innenministerium am Mittwoch in Hannover mit. Bei erfolgreichem Verlauf sollten die Ausländerbehörden für die weiteren Ausbildungsjahre eine sogenannte Ermessensduldung erteilen. Das Bleiberecht ist im Unterschied zur vorübergehenden Duldung ein sicherer Aufenthaltstitel. Mit dem entsprechenden Erlass hat das Ministerium nach eigenen Angaben einen Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) umgesetzt. epd/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/974859.bleiberecht-waehrend-der-ausbildung.html