nd-aktuell.de / 19.06.2015 / Politik

Kundus-Luftangriff: Karlsruhe bejaht Einstellung der Ermittlung

Hinterbliebene scheitern mit Klage vor Bundesverfassungsgericht / Ermittlungen gegen Bundeswehr-Offizier Georg Klein wurden zurecht eingestellt

Karlsruhe. Fünf Jahre nach dem tödlichen Luftangriff im afghanischen Kundus hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bundeswehr-Offizier Georg Klein zurückgewiesen. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft 2010 [1]habe nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, teilte das Gericht am Freitag mit. (Az: 2 BvR 987/11)

Damit scheiterte der Vater [2]zweier bei dem Angriff getöteter Kinder in Karlsruhe. Bei dem Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklastwagen kamen im September 2009 etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. Der damalige Oberst Klein hatte den Beschuss befohlen. dpa/nd

Links:

  1. http://www.nd-aktuell.de/artikel/917784.persilschein-fuer-deutschland.html?sstr=kundus
  2. http://www.nd-aktuell.de/artikel/964693.kundus-keine-schuld-keine-suehne.html?sstr=Oberst|Klein