Karlsruhe. Fünf Jahre nach dem tödlichen Luftangriff im afghanischen Kundus hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bundeswehr-Offizier Georg Klein zurückgewiesen. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft 2010 [1]habe nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, teilte das Gericht am Freitag mit. (Az: 2 BvR 987/11)
Damit scheiterte der Vater [2]zweier bei dem Angriff getöteter Kinder in Karlsruhe. Bei dem Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklastwagen kamen im September 2009 etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. Der damalige Oberst Klein hatte den Beschuss befohlen. dpa/nd