nd-aktuell.de / 01.07.2015 / Ratgeber / Seite 21

Schutz persönlicher Daten soll besser werden

Neue Datenschutzregeln für Internetnutzer sollen 2018 in der EU in Kraft treten

Die 28 EU-Staaten wollen Internet-Nutzern künftig einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten garantieren. Das sieht die Mitte Juni in Luxemburg auf den Weg gebrachte Datenschutzreform vor. Die neuen Regeln sollen nach einer zweijährigen Übergangszeit ab 2018 gelten.

Was ist das Ziel der Reform?

Die EU möchte die Privatsphäre von Internetnutzern besser schützen. Wer bei Facebook aktiv ist, bei Google surft oder online einkauft, soll mehr Schutz für seine persönlichen Daten erhalten. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.

Warum braucht Europa neue Datenschutzregeln?

Die bisherigen Regeln von 1995 stammen aus einer Zeit, als weniger als ein Prozent der Europäer das Internet nutzte. In Zeiten von »Big Data«, also der Nutzung und Auswertung großer Datenmengen, sind die alten Regeln nicht mehr zeitgemäß. Nun soll der Schutz der Daten wie Adresse, Bankverbindung, aber auch Freundeslisten, Kontakte oder Fotos im Internet verbessert werden.

Was bedeutet das für Verbraucher?

In Zukunft soll es keine Flucht mehr von Anbietern in Datenschutzoasen geben. Mit einer Beschwerde beispielsweise gegen das soziale Netzwerk Facebook - mit Europasitz in Irland - muss sich ein deutscher Verbraucher bisher an den irischen Datenschutzbeauftragten wenden. Künftig kann er das beim deutschen Beauftragten tun.

Was ändert sich für Nutzer sozialer Netzwerke?

Sie müssen eindeutig zustimmen, dass sie mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind - oder das ablehnen. Schon heute willigen Kunden oft in komplizierte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein. Die neuen Datenschutzrichtlinien fordern, dass zusätzlich Symbole verständlich erklären, was mit den Daten passiert. Umstritten ist noch, was genau Unternehmen mit den Daten ihrer Kunden über den ursprünglichen Zweck hinaus machen dürfen. Firmen müssen Nutzern künftig aber datenschutzfreundliche Voreinstellungen (»Privatsphäre als Voreinstellung«) anbieten. Kunden bekommen das Recht auf Mitnahme von Daten wie Mails, Fotos oder Kontakten. Wer von Facebook zu Google+ wechselt, dem muss Facebook seine persönlichen Daten mitgeben.

Haben Nutzer ein »Recht auf Vergessen«?

Ja. Sie sollen das Recht haben, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web leichter löschen zu lassen. Sie können auch von Suchmaschinen wie Google verlangen, Verweise bei der Onlinesuche zu Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen, zu entfernen.

Was passiert bei Verstößen gegen die Datensicherheit?

Hinter der Datensicherheit steckt, dass Firmen persönliche Daten nicht an Behörden in Nicht-EU-Staaten geben dürfen. Wenn etwa US-Behörden Daten aus Europa verlangen, müsste eine Firma vorab die Einwilligung des in Europa zuständigen nationalen Datenschutzbeauftragten einholen. Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen hohe Strafen von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes, sogar von Bußgeldern von bis zu fünf Prozent oder 100 Millionen Euro ist die Rede. dpa/nd