Der Berliner Mietspiegel 2013 ist in einem weiteren Urteil teilweise bestätigt worden. Das Landgericht wies die Klage einer Vermieterin gegen eine Mieterhöhung zurück. Die Frau hatte die Methode des Zahlenwerks beanstandet. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, bietet die Datensammlung jedoch als einfacher Mietspiegel eine hinreichende Grundlage, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln (Az. 67 S 120/15). Offen ließ die Zivilkammer 67 jedoch, ob der Mietspiegel auch qualifiziert ist - also auf wissenschaftlichen Kriterien beruht. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/978212.mietspiegel-bestaetigt.html