Die EU ist keine Sozialunion, das hat sie allein in den vergangenen Monaten oft genug bewiesen – mit der kompromisslosen Austeritätshaltung gegenüber Griechenland oder dem unwürdigen Gezerre darum, welches Land wie viele Flüchtlinge aufnehmen soll. Auch gegen innereuropäische Migration würde man sich gern so weit wie möglich abschotten – Arbeitnehmerfreizügigkeit hin oder her. Da laut Angaben »besorgter Bürger« die Sozialleistungen hierzulande einfach zu attraktiv für Armutsflüchtlinge sind, hilft wohl nur ausgrenzen.
Der Europäische Gerichtshof stärkte dieser Haltung am Dienstag juristisch den Rücken: Wer als Bürger eines EU-Staates nach Deutschland kommt und nicht mindestens ein Jahr gearbeitet hat, hat keinen Anspruch auf Hartz IV. Das gilt selbst dann, wenn derjenige kurzzeitige Beschäftigungen nachweisen kann und die Kinder eine Schule besuchen. Eine Einzelfallprüfung hält das Gericht demnach für unnötig, das EU-Recht sei eindeutig.
Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht derer, die nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten und zu leben. Finden sie nämlich nicht sofort eine Stelle, stehen sie ohne Geld da. Auch zurückgehen können sie oft nicht, weil sie für den Neuanfang alles aufgegeben haben. Eine EU, die ihre Bürger in solch einer wirtschaftlichen Notlage mit Verweis auf Gesetze hängen lässt, darf sich völlig zu Recht nicht sozial nennen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/984643.haengengelassen.html