Der sächsische Verfassungsschutz sieht derzeit keinen Grund, die fremden- und islamfeindliche Pegida-Bewegung zu beobachten. Pegida sei bislang eine »rechtspopulistische Empörungsbewegung«, aber keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sagte der sächsische Verfassungsschutzpräsident Gordian Meyer-Plath dem Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« laut einer Vorabmeldung vom Freitag. Pegida werde nicht beobachtet.
Die Organisatoren hätten sich von Gewalt distanziert, sagte Meyer-Plath weiter. Er verwies zudem darauf, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der Pegida-Demonstration in SA-Uniform gezeigt worden sei: »Echte Neonazis würden so etwas nie tun.« Sachsens oberster Verfassungsschützer sagte zudem mit Blick auf Pegida: »Wir dürfen nicht jeden asylkritischen Protest in die Ecke des Rechtsextremismus rücken.«
Mehrere Pegida-Ableger werden dagegen laut »Spiegel«[1] durchaus vom Verfassungsschutz beobachtet. So beschäftigt sich demnach das Landesamt für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen mit »Dügida« in Düsseldorf und »Pegida NRW« in Duisburg. Der Thüringer Verfassungsschutz beobachte den Pegida-Ableger »Thügida«. Organisatoren und Redner seien mehrheitlich der rechtsextremen Szene zuzuordnen, hieß es dem »Spiegel« zufolge in den Behörden.
Die Stadt München hat eine am 9. November geplante Demonstration der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung verboten. Das Kreisverwaltungsreferat begründete das für das gesamte Stadtgebiet geltende Verbot mit der symbolträchtigen Bedeutung des Datums.
Die zeitliche Verlegung um einen Tag sei geboten, um in Erinnerung an die Pogromnacht 1938 die Würde der Opfer zu schützen, erklärte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle. Zugleich untersagte die Behörde, dass die Pegida-Anhänger an »historisch belasteten Orten« wie der Feldherrenhalle aufmarschieren.