nd-aktuell.de / 18.11.2015 / Ratgeber / Seite 22

Versorgung von Menschen am Lebensende wird verbessert

Neues Hospiz- und Palliativgesetz

Der Bundestag hat vor der Debatte um die Sterbehilfe das Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Es soll die Versorgung von Menschen am Lebensende verbessern.

Die Hospiz- und Palliativversorgung konzentriert sich auf Menschen kurz vor ihrem Tod. Durch Pflege, Schmerztherapie und menschliche Begleitung sollen ihre Schmerzen und Ängste gelindert werden.

In Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 900 000 Menschen - jeder Zweite in einem Krankenhaus, 40 Prozent in Pflegeheimen, obwohl drei Viertel gern zu Hause bleiben würden. Nur 30 Prozent bekommen vor dem Tod eine palliative Versorgung, 90 Prozent aber bräuchten sie.

Nach dem neuen Gesetz sollen Hospize künftig 95 statt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten erstattet bekommen. Zugleich wird der Mindesttagessatz um gut 60 Euro auf 261 Euro erhöht. Ärzte, die palliativmedizinisch tätig sind oder werden wollen, können mehr Honorar und Weiterbildungen abrechnen.

Krankenhäuser mit Palliativstationen sollen mit den Kassen eine höhere Vergütung vereinbaren können. Das gilt von 2017 an auch, wenn sie externe Palliativteams beschäftigen. Pflegeheime wiederum werden zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten und Ärzten verpflichtet. Heimbewohner sollen auf eigenen Wunsch in Hospize verlegt werden können, was bisher nicht geht.

Mit dem Palliativgesetz wird die Sterbebegleitung Teil des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung. Zudem haben alle Versicherten künftig bei ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf eine Einzelberatung über die Palliativagebote. epd/nd