Berlin. Der britische Staubsaugerhersteller Dyson ist im Rechtsstreit um Verbrauchertäuschung mit dem Konkurrenten BSH Hausgeräte zunächst gescheitert. Das Landgericht Berlin wies den Antrag auf Einstweilige Verfügung am Dienstag »wegen fehlender Dringlichkeit« zurück, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Dyson wollte BSH untersagen lassen, für zwei Staubsaugermodelle der Marken Siemens und Bosch mit der hohen Effizienzklasse AAAA zu werben. Die Briten argumentierten, die Geräte verbrauchten bei fast vollem Beutel deutlich mehr Strom als angegeben. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993191.gericht-weist-eilantrag-gegen-werbung-ab.html