Mainz. Rheinland-pfälzische Behörden müssen künftig mehr von sich im Internet preisgeben. Ab Januar greift das Transparenzgesetz, dann müssen öffentliche Stellen von sich aus Daten ins Netz stellen. Doch schon seit 2009 kann jeder Bürger gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz Fakten anfordern. Und wenn die Behörden ihre Aktenordner nicht öffnen, steht der Weg zum Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) offen. Dieter Kugelmann prüft die Angelegenheit dann.
Laut Transparenzgesetz, das der Landtag von Rheinland-Pfalz im November mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoaltion beschloss, sollen Landesbehörden von sich aus Daten ins Netz stellen, etwa über Kabinettsbeschlüsse, Stellenpläne und Drittmittel von Firmen für die Hochschulforschung nach Abschluss eines Projekts. Kommunen können freiwillig mitmachen. Das Projekt kostet bis 2019 einmalig 2,9 Millionen Euro und dazu pro Jahr 1,6 Millionen Euro.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte am Tag der Verabschiedung, die Ziele seien ein schnellerer Zugang zu Informationen, bessere demokratische Willensbildung und nachvollziehbarere politische Entscheidungen. Die CDU stimmte gegen das Gesetz. Fraktionsvize Marlies Kohnle-Gros warnte unter anderem vor hohen Kosten.
Kurz vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit seinen weitergehenden Bestimmungen präsentierte der Landesbeauftragte Kugelmann dieser Tage seine Bilanz für 2015. Demzufolge haben sich Rheinland-Pfälzer im vergangenen Jahr in 110 Fällen schriftlich an den Landesbeauftragten gewandt, um Auskünfte etwa von Behörden zu bekommen. Hinzu kamen durchschnittlich mehr als 200 telefonische Anfragen täglich. Dabei ging es sowohl um wegweisende als auch um einige skurrile Fälle. Hier eine Auswahl:
Nahwärmeversorgung: In Haßloch wollten Bürger eines Wohngebiets Details zu den Kosten für die Nahwärmeversorgung erfahren. Die Gemeinde gab an, die Informationen nicht zu haben. Diese seien beim zuständigen Unternehmen. Der Knackpunkt: Die Gemeinde war mit 74,5 Prozent an dem Betrieb beteiligt. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße urteilte 2014, das Unternehmen sei in öffentlicher Hand, da gebe es keine Betriebsgeheimnisse. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kippte das Urteil im März dieses Jahres und sah wiederum keine Pflicht zur Herausgabe der Informationen.
DEBEKA: Das Versicherungsunternehmen musste nach umstrittenen Datengeschäften von Mitarbeitern ein Bußgeld von 1,3 Millionen Euro zahlen. Im Oktober wollte dann ein Rheinland-Pfälzer Papiere in dieser Sache sehen. Der Fall ist noch nicht entschieden, es laufen Gespräche zwischen dem LfDI und der Debeka. Es muss geklärt werden, welche Informationen als Betriebsgeheimnis gelten. Solche müssen nämlich nicht preisgegeben werden.
Windparkanlagen: Geplante Windparks waren 2015 mehrfach Gegenstand von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Etliche Rheinland-Pfälzer wollten in entsprechende Verträge mit Gemeinden blicken. In allen Fällen hatten sie laut LfDI Erfolg.
Abitur: Ein Schüler aus Nordrhein-Westfalen wollte vor den Abitur-Prüfungen vorab die Fragen wissen. Er wandte sich an das dortige Bildungsministerium. Das lehnte ab. Er könne nach den Prüfungen die Fragen erhalten, hieß es. Anschließend gab es Nachahmer in Rheinland-Pfalz, auch sie wollten vorab an die Abiturfragen - vergeblich.
Staatsexamen: Ein Jura-Student beantragte bei mehreren Prüfungsämtern bundesweit den Zugang zu alten Staatsexamensprüfungen, auch in Rheinland-Pfalz. Hintergrund sei, dass bei Jura-Prüfungen alte Fragen nicht so schnell noch einmal verwendet würden, erklärte Sonja Wirtz vom LfDI. Der Student wollte sich so das Lernen einiger Themen sparen. Er bekam die gewünschten Informationen nicht, der Landesbeauftragte hielt das für nicht vereinbar mit geltendem Recht. Juristisch ist der Fall noch nicht abschließend geklärt, der Student klagt außerhalb von Rheinland-Pfalz. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/995593.wenn-fehlende-antworten-zum-justizfall-werden.html